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Über soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit: ein grundlegendes Recht

Die Entwicklung von Programmen und Systemen der sozialen Sicherheit ist eine der bedeutendsten sozialpolitischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Dennoch bleiben Stärkung und Ausdehnung der sozialen Sicherheit eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte.

Präambel, Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, 1919  (Auszüge)

Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Nun bestehen aber Arbeitsbedingungen, die für eine große Anzahl von Menschen mit so viel Ungerechtigkeit, Elend und Entbehrungen verbunden sind, daß eine Unzufriedenheit entsteht, die den Weltfrieden und die Welteintracht gefährdet. Eine Verbesserung dieser Bedin-gungen ist dringend erforderlich, zum Beispiel durch Regelung der Arbeitszeit, einschließlich der Festsetzung einer Höchstdauer des Arbeitstages und der Arbeitswoche, Regelung des Arbeitsmarktes, Verhütung der Arbeitslosigkeit, Gewährleistung eines zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angemessenen Lohnes, Schutz der Arbeitnehmer gegen allgemeine und Berufskrankheiten sowie gegen Arbeitsunfälle, Schutz der Kinder, Jugendlichen und Frauen, Vorsorge für Alter und Invalidität.

Quelle: http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/iloverfassungde.03.pdf

 
 
Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation, 1944  (Auszüge)

Edward J. Phelan, Direktor der IAO, beim Unterschreiben der Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation

Edward J. Phelan, Direktor der IAO, beim Unterschreiben der Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation im Weissen Haus, Washington DC, am 17. Mai 1944. Sitzend, von links: Franklin Delano Roosevelt, Präsident der Vereinigten Staaten, Walter Nash, E.J. Phelan. Stehend, von links: US-Aussenminister Cordell Hull, US-Arbeitsministerin Frances Perkins, Stellvertretender ILO-Direktor Lindsay Rodgers. Foto: IAO.

Die Konferenz ist davon überzeugt, daß die Erfahrung die Richtigkeit der in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisa-tion enthaltenen Erklärung voll erwiesen hat, wonach der Friede auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden kann, und bestätigt folgendes:

  • Alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, ihres Glaubens und ihres Geschlechts, haben das Recht, materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und Würde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich günstigen Bedingungen zu erstreben.

Die Konferenz anerkennt die feierliche Verpflichtung der Inter-nationalen Arbeitsorganisation, bei den einzelnen Nationen der Welt Programme zur Erreichung folgender Ziele zu fördern:

  • Ausbau von Maßnahmen der sozialen Sicherheit, um allen, die eines solchen Schutzes bedürfen, ein Mindesteinkommen zu sichern, und um umfassende ärztliche Betreuung zu gewährleisten,
  • angemessener Schutz für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei allen Beschäftigungen,
  • Schutz für Mutter und Kind.

Quelle: http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/iloverfassungde.03.pdf

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 (Artikel 22 und 25)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Quelle: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

   

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966 (Artikel 9 und 10)

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Soziale Sicherheit an; diese schliesst die Sozialversicherung ein.

Die Vertragsstaaten erkennen an,

  • dass die Familie als die natürliche Kernzelle der Gesellschaft grösstmöglichen Schutz und Beistand geniessen soll, insbesondere im Hinblick auf ihre Gründung und solange sie für die Betreuung und Erziehung unterhaltsberechtigter Kinder verantwortlich ist. Eine Ehe darf nur im freien Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden;
  • dass Mütter während einer angemessenen Zeit vor und nach der Niederkunft besonderen Schutz geniessen sollen. Während dieser Zeit sollen berufstätige Mütter bezahlten Urlaub oder Urlaub mit angemessenen Leistungen aus der Sozialen Sicherheit erhalten.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_103_1.html

 

Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung und Aktionsprogramm des Weltgipfels für soziale Entwicklung, 1995  (Auszüge)

Weltgipfel für soziale Entwicklung, 6.-12. März 1995

Weltgipfel für soziale Entwicklung, 6.-12. März 1995. Foto: Vereinte Nationen.

Wir verpflichten uns auf das Ziel der Beseitigung der Armut in der Welt durch entschlossene einzelstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit, da es sich hierbei um einen ethischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Imperativ für die Menschheit handelt.

Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene gemeinsam mit allen Akteuren der bürgerlichen Gesellschaft und im Rahmen eines mehrdimensionalen integrierten Ansatzes (…) Politiken ausarbeiten und umsetzen, die sicherstellen, daß alle Menschen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, während der Kindererziehung, bei Verwitwung, bei Invalidität und im Alter einen angemessenen wirtschaftlichen und sozialen Schutz genießen.

Quelle: http://www.un.org/Depts/german/wirtsozentw/socsum/socsum1.htm#res1

   

International Labour Conference, Conclusions concerning social security, 2001  (Auszüge, Englisch)

Social security is very important for the well-being of workers, their families and the entire community. It is a basic human right and a fundamental means for creating social cohesion, thereby helping to ensure social peace and social inclusion. It is an indispensable part of government social policy and an important tool to prevent and alleviate poverty. It can, through national solidarity and fair burden sharing, contribute to human dignity, equity and social justice. It is also important for political inclusion, empowerment and the development of democracy.

Source: http://www.ilo.org/public/english/standards/relm/ilc/ilc89/pdf/pr-16.pdf

   

Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, 2008  (Auszüge)

in Anerkennung dessen, dass es unter diesen Umständen umso nötiger ist, bessere und gerechtere Ergebnisse für alle zu erzielen, um dem universellen Streben nach sozialer Gerechtigkeit Rechnung zu tragen, Vollbeschäftigung zu erzielen, die Nachhaltigkeit offener Gesellschaft und der globalen Wirtschaft sicherzustellen, sozialen Zusammenhalt zu erzielen und Armut und wachsende Ungleichheiten zu bekämpfen (...)

Die Konferenz anerkennt und erklärt Folgendes: Im Kontext eines sich beschleunigenden Wandels sollten sich die Verpflichtungen und Bemühungen der Mitglieder und der Organisation zur Erfüllung des Verfassungsauftrags der IAO (…) auf die strategischen Ziele der IAO stützen, (…) die wie folgt zusammengefasst werden können:

Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen des sozialen Schutzes – Soziale Sicherheit und Arbeitnehmerschutz –, die nachhaltig und den innerstaatlichen Umständen angepasst sind, z. B.: die Ausweitung der Sozialen Sicherheit auf alle, einschließlich Maßnahmen zur Bereitstellung eines Grundeinkommens für alle, die eines solchen Schutz bedürfen, und Anpassung ihres Anwendungsbereichs und Deckungsumfangs, um den neuen Bedürfnissen und Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die durch die raschen technologischen, gesellschaftlichen, demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen hervorgerufen werden.

Quelle: http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/ilodeclaration2008.pdf

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