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Internationale Revue für Soziale Sicherheit

 

Internationale Revue für Soziale Sicherheit

Die Internationale Revue für Soziale Sicherheit  ist die bedeutendste internationale Vierteljahreszeitschrift der Welt auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit.

Sie enthält Artikel führender Experten der sozialen Sicherheit aus aller Welt mit internationalen Vergleichen und ausführlichen Studien über fachspezifische Fragen sowie Analysen der Systeme der sozialen Sicherheit in verschiedenen Ländern; dazu kommt ein regelmäßiger, umfassender Überblick über alle neuesten Veröffentlichungen auf diesem Gebiet.

Die Internationale Revue für Soziale Sicherheit  ist auch auf englisch, französisch und spanisch erhältlich.

 

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Aktuelle Ausgabe: Zusammenfassungen der Artikel

Band 65 Nummer 1 (Januar‐Marz 2012)

 
Das Abschneiden beitragsabhängiger und steuerfinanzierter Rentenprogramme der sozialen Sicherheit in Zentralamerika und die Auswirkungen der globalen Krise (S. 1 - 30)

In den letzten 30 Jahren war Lateinamerika Vorreiter bei strukturellen Rentenreformen. Dieser Artikel betrachtet eine repräsentative regionale Auswahl von sieben Staaten Zentralamerikas mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus (Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) und untersucht beitragsabhängige und steuerfinanzierte Renten sowie jüngste Rentenreformen. Er vergleicht das Abschneiden der Systeme nach fünf Prinzipien der sozialen Sicherheit: Einheitlichkeit; universeller Deckung; Angemessenheit der Leistungen; gleicher Behandlung, Solidarität und Geschlechterneutralität sowie finanzieller Tragfähigkeit. Auch die Auswirkungen der globalen Krise auf die untersuchten Rentensysteme werden analysiert, wobei zwischen öffentlichen und privaten Renten unterschieden wird. Zum Schluss werden Lehren daraus gezogen und Strategien für die Zukunft vorgeschlagen.

 
Reformen der Finanzierung der Krankenversicherungssysteme in den Niederlanden, in Deutschland und in Frankreich: Auswirkungen auf die Abdeckung und Umverteilung (S. 31 - 57)

Seit mehreren Jahren bemühen sich die Krankenversicherungssysteme in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, ihre Ausgaben zu drosseln und ihre Einnahmequellen, ursprünglich vor allem Sozialabgaben, zu diversifizieren. Diese Diversifizierung kann in einer erweiterten Finanzierung aus öffentlicher Hand bestehen oder auch, indem stärker auf private Ressourcen oder Anbieter zurückgegriffen wird. In Deutschland und den Niederlanden gehen die Reformen mit der Entwicklung einer Konkurrenzsituation zwischen den Versicherern einher. In Frankreich sind private Zusatzversicherungen unverzichtbar geworden, um eine ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Diese unterschiedlichen Maßnahmen haben außerdem Konsequenzen auf die Umverteilung, gegen die mit sozialen Hilfsmaßnahmen kaum anzukommen ist.

 
Teilweise an Bedingungen gebundene Bargeldtransfers in Form von Familienzulagen für Kinder und Heranwachsende aus dem informellen Sektor in Argentinien (S. 59 - 79)

2009 führte Argentinien ein neues Bargeldtransferprogramm für Kinder und Heranwachsende unter 18 Jahren (universelle Kinderzulage) ein, womit die Deckung durch das beitragspflichtige Familienzulagensystem auch auf Familien ausgeweitet wurde, deren Eltern arbeitslos oder in der informellen Wirtschaft tätig sind. Der vorliegende Artikel beschreibt dieses innovative Programm und vergleicht es mit ähnlichen Programmen in Lateinamerika. Zudem werden Auswirkungen auf die Deckung und mögliche Folgen für das Wohlergehen der Bevölkerung beleuchtet. Wie die Ergebnisse zeigen, verkleinert die Ausweitung des Zugangs zu solchen Leistungen die Deckungslücke für die Armen und Bedürftigen beträchtlich und hat zur Konsolidierung der verschiedenen, schlecht koordinierten Transferprogramme beigetragen.

 
Alte Theorien in neuer Umgebung auf die Probe stellen: Der Zeitpunkt für erste Gesetze der sozialen Sicherheit in Afrika (S. 81 - 107)

Der vorliegende Artikel untersucht den Zeitpunkt der Einführung von vier wichtigen Komponenten der sozialen Sicherheit — Arbeitsunfallversicherung, Krankengeld, Renten und Familienbeihilfen — in 43 afrikanischen Ländern. Er geht des Weiteren auf die Frage ein, ob die Gesetzgebungsstruktur, die vorherrschende Religion oder die koloniale Vergangenheit des jeweiligen Landes von Bedeutung sind, wenn wir das Jahr der Unabhängigkeit, den Wohlstand, den Grad der Demokratie, die Regierungsstabilität, die Industrialisierung sowie Größe und ethnische Homogenität der Bevölkerung auf ihren jeweiligen Einfluss hin überprüfen. Auf der Grundlage des Regressionsmodells von Cox kann geschlossen werden, dass industrialisierte, homogene und recht bevölkerungsreiche Länder, die unter französischer Herrschaft gestanden haben, bei der Gesetzgebung zur sozialen Sicherheit in Afrika im Allgemeinen Vorreiter sind.

 
Die Wirksamkeit des garantierten Mindesteinkommens in Luxemburg (S. 109 - 128)

Dieser Artikel analysiert die Wirksamkeit des garantierten Mindesteinkommens (Revenu Minimum Garanti, RMG) in Luxemburg, ausgehend von den Daten aus dem Jahr 2007. Zur Ermittlung der Wirksamkeit dieser Hilfsleistung zählen wir zunächst die anspruchsberechtigten Haushalte im Jahr 2007 einmal nach den Kriterien von 2007 und einmal nach den Kriterien von 1986 . Es zeigt sich, dass nach den Kriterien von 2007 5,5 Prozent der Haushalte bezugsberechtigt sind, während es nach den Kriterien von 1986 nur 3,75 Prozent gewesen wären. Dies belegt, dass durch die Ausweitung der Berechtigungskriterien mehr von Armut betroffene Haushalte erreicht werden. Anschließend analysiert der Artikel die Wirksamkeit unter einem anderen Aspekt, nämlich demjenigen der Nichtinanspruchnahme im Jahr 2007. Zwei Drittel der bezugsberechtigten Haushalte haben das RMG nicht in Anspruch genommen. Regressionsanalysen der möglichen Faktoren der Nichtinanspruchnahme haben die häufig in der Literatur angeführten Hypothesen bestätigt: So spielen einerseits der finanzielle Aspekt, also der nutzbare Nettowert der Unterstützung, und andererseits die Stigmatisierung, die mit der Inanspruchnahme einhergeht, eine wesentliche Rolle bei der Nichtinanspruchnahme des RMG.

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