Alle Formen von Asbest verursachen beim Menschen Krebs. Es wird geschätzt, dass jedes Jahr Hunderttausende von Menschen weltweit aufgrund des Kontakts mit Asbest am Arbeitsplatz erkranken. Diese Krankheiten entwickeln sich nicht unmittelbar nach dem Kontakt mit Asbest, sondern treten erst nach Jahren in Erscheinung.
Es können drei Jahrzehnte zwischen dem Anfangskontakt mit Asbest und dem Auftreten entsprechender Krankheitssymptome vergehen, was eine Zeitbombe für die öffentliche Gesundheit in allen Ländern schafft, in denen die Arbeitnehmer noch nicht gegen Asbest geschützt sind. Obwohl ein Asbestverbot nötig ist, besteht auch die Notwendigkeit, die Vergangenheit zu bewältigen, indem bereits vorhandenes, asbesthaltiges Material beseitigt wird oder man davor schützt. Oft wird die Beseitigung von Asbest als integraler Bestandteil der Entscheidung verstanden, Asbest zu verbieten.
Die mit der Beseitigung von asbesthaltigem Material verbundenen Kosten und Schwierigkeiten werden als Argument genutzt, die Entscheidung zugunsten eines Asbestverbots zu verhindern. Die Beseitigung von asbesthaltigem Material ist jedoch nicht das Hauptanliegen: am dringlichsten ist ein Asbestverbot. Die Sitzung beschäftigt sich mit den praktischen Folgen, die sich aus einem Asbestverbot ergeben, d.h. a) die Beseitigung von asbesthaltigem Material und b) die Verfügbarkeit alternativer Ersatzstoffe.
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