Höhere AltersrentenDie Umsetzung dieser Maßnahme sieht einen Bonus vor, der für jeden zusätzlichen, effektiv geleisteten Arbeitsmonat dem Betrag der Altersrente hinzugefügt und nach Beitragsjahren differenziert wird.
Entsprechend erhöhen sich die Altersrenten unter folgenden Umständen: Antrag auf Altersrente nach Erreichen des 65. Lebensjahres Wenn der/die Versicherte bei Stellung des Antrags auf Altersrente über 65 Jahre alt ist und mindestens 15 Kalenderjahre Beiträge an das allgemeine System gezahlt hat, erhöht sich die Rente aufgrund der Anrechnung der monatlichen Rate auf die Zahl der effektiv geleisteten Arbeitsmonate in dem Zeitraum zwischen dem Erreichen des 65. Lebensjahres und dem Monat, in dem die Altersrente zu laufen beginnt, und dies bis zu einer Altersgrenze von 70 Jahren. Die monatliche Erhöhung hängt von der Zahl der zum Zeitpunkt der Rentenantragsstellung registrierten Beitragsjahre ab:
Antrag auf Altersrente vor Erreichen des 65. Lebensjahres Wenn der/die Versicherte die Voraussetzungen für den Antrag auf eine ungekürzte Vorruhestandsrente erfüllt und keinen entsprechenden Antrag stellt, erhöht sich die Altersrente durch die Anrechnung eines monatlichen Satzes von 0,65 Prozent auf die Zahl der registrierten Beitragsjahre auf der Grundlage der effektiv geleisteten Arbeit zwischen dem Monat, in dem diese Voraussetzungen erfüllt waren, und demjenigen, in dem der/die Betreffende das 65. Lebensjahr erreicht, oder das Anfangsdatum der Rente, wenn dies früher liegt. In beiden Fällen darf der Betrag der höheren Altersrente nicht 93 Prozent des höchsten Referenzlohns übersteigen, der für die Berechnung der Altersrente herangezogen wird. Vollständiger Text: 4-Portugal.pdf 95,71 kB
Erscheinungsjahr:
2009
Jahr der Umsetzung: 2007 Themen: Beschäftigungspolitik, Alter / Hinterbliebene Organisation: Generaldirektorat für soziale Sicherheit Land: Portugal |
Afrika 2011 - Ergebnisse
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2-GPA-Africa2011.pdf 533,34 kB
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Die IVSS-Preise für Gute Praxis in sozialer Sicherheit 2008-2010
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4-GPA-2010.pdf 542,01 kB
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