Das neue System für zusätzlichen Vaterschaftsurlaub (APL) und Zusätzliches Gesetzliches Vaterschaftsgeld (ASPP) wird bei ab dem 3. April 2011 geborenen Kindern gelten und Vätern sowie den Partnern von Frauen, die ein Kind zur Welt bringen oder adoptieren, ermöglichen, den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub beziehungsweise das Mutterschafts- oder Adoptionsgeld für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu teilen, wenn die Mutter vorzeitig die Berufstätigkeit wieder aufnimmt. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen 4 und 8 Prozent der Personen mit einem Anspruch auf den neuen Urlaub diesen nehmen werden.
Im Rahmen des neuen Programms können Mütter die letzten sechs Monate ihres Mutterschaftsurlaubs oder einen Teil davon auf den Vater übertragen. Ein Teil des Urlaubs kann bezahlt werden, wenn er während der Zeit des bezahlten Mutterschaftsurlaubs der Mutter genommen wird. Väter werden einen Anspruch auf ein ASPP in Höhe von 90 Prozent ihres Verdienstes beziehungsweise mindestens GBP 123 haben. Der Urlaub kann ab der 20. Woche nach der Geburt (oder der Adoption) des Kindes für zwei bis 26 aufeinanderfolgende Wochen genommen werden und muss 12 Monate nach der Geburt (oder der Adoption) des Kindes enden.
Um APL erhalten zu können, muss der Vater die Voraussetzungen für den Gesetzlichen Vaterschaftsurlaub erfüllen (ständige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber für mindestens 26 Wochen in der 15. Woche vor der Geburt beziehungsweise der Adoption) und in dem Beschäftigungsverhältnis bleiben, bis er den APL beginnt. Die Mutter muss in die Berufstätigkeit zurückgekehrt sein und Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Gesetzliches Mutterschaftsgeld (SMP) oder Mutterschaftsbeihilfe (MA) haben.
Damit der Vater ASPP erhalten kann, muss die Mutter des Kindes die Berufstätigkeit wieder aufgenommen haben und Anspruch auf SMP oder MA gehabt haben. Unter diesen Voraussetzungen kann der Vater für die Bezugsdauer des Mutterschaftsgelds der Mutter ASPP beziehen.
Date d'entrée en vigueur prévue: 03.04.2010