Am 10. Februar nahm das Kabinett einen Gesetzesentwurf für Rumäniens staatliches Rentensystem an, der das Rentenalter und die Beitragsvoraussetzungen für Frauen und Männer angleicht, die Berechnung der „Sonderrenten" für bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ändert, Anreize für den Vorruhestand verringert und das Feststellungsverfahren bei Invalidität verbessert. Wenn das Parlament zustimmt, dürfte das Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Der Regierung zufolge, soll das Gesetz das wachsende Haushaltsdefizit verringern, das Ende 2009 rund 36,4 Milliarden Lei (US$12 Milliarden) bzw. 7,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichte.
Der Gesetzesentwurf sieht bis 2030 eine schrittweise Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre vor. Damit werden die Bestimmungen des aktuellen Gesetzes erweitert, welches das Rentenalter schrittweise bis 2014 anhebt, und zwar für Männer auf 65 Jahre und für Frauen auf 60 Jahre. Gegenwärtig können Männer mit 63 Jahren und 9 Monaten und Frauen im Alter von 58 Jahren und 9 Monaten in Rente gehen. Der Gesetzesentwurf würde auch den für eine Vollrente erforderlichen Beitragszeitraum für Männer und Frauen bis 2030 auf 35 Jahre angleichen. Gegenwärtig können Männer nach 32 Beitragsjahren und 6 Beitragsmonaten eine Vollrente beziehen, wobei dieser Zeitraum sich bis 2014 auf 35 Jahre erhöht. Frauen können nach 27 Jahren und 6 Monaten Beitragszahlung eine Vollrente beziehen, wobei diese Zahl bis 2014 auf 30 Jahre steigt (der Mindestbeitragszeitraum für eine Altersteilrente wird bis 2014 aufgrund der geltenden Gesetzgebung schrittweise und kontinuierlich von heute 12 Jahren und 6 Monaten auf 15 Jahre angehoben).
Weitere Bestimmungen des Gesetzesentwurfs sehen folgendes vor:
- Eine veränderte Berechnung der Sonderrenten für bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes, einschließlich der Mitglieder des Parlaments, der Richter und der Polizei. Die Neuberechnung binden die Leistungen an die Arbeitnehmerbeiträge im Verlaufe des Lebens anstatt die gegenwärtige Leistungsberechnungsformel zu verwenden, die einem Prozentsatz des unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand gezahlten Monatslohns (bzw. 6 Monaten bei bestimmten Berufen) entspricht. Rund 180 000 der 5,8 Millionen Renten im staatlichen Sektor sind Sonderrenten.
- Verringerung der Anreize für den Vorruhestand: Arbeitnehmer, die vor Erreichen des Rentenalters in Ruhestand gehen, müssen mit einer Kürzung der Renten um 45 Prozent (statt bisher 30 Prozent) rechnen. Der Regierung zufolge, hat sich die Zahl der Arbeitnehmer, die in Vorruhestand gehen, seit 2001 verdreifacht.
- Verbesserung des Feststellungsverfahrens bei Invalidität, um Missbrauchmöglichkeiten einzuschränken: Zwischen 2001 und 2009 stieg die Gesamtzahl der Invalidenrenten von 600 000 auf 900 000. Dem Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialschutz zufolge, geht ein Viertel dieser Renten auf betrügerische Machenschaften zurück.
Quelle: "Romania Aims for Pension Reforms by December," IPE.com, October 9, 2009; Government of Romania press release, February 10, 2010; "Romania '09 Budget Gap at 7.2% of GDP, Below IMF Cap," Dow Jones Business News, February 15, 2010; "Early Retirement Sanctions: Romania Ups Penalties for Early Retirement to 45% from 30%," Mediafax News Brief Service, February 18, 2010; "Labour Minister: Quarter of Disability Pensions Illegally Obtained," Rompres, February 19, 2010.