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Geänderte Beiträge zum System der sozialen Sicherheit

Am 16. September trat ein neues Gesetz in Kraft, das sich auf die Beiträge zum Sozialversicherungssystem im Umlageverfahren bezieht. Das neue Gesetz, das ab 1. Januar 2010 schrittweise eingeführt wird, umfasst verschiedene Bestimmungen für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen und ändert die Beitragssätze für gewisse Arbeitnehmergruppen. Zugleich erweitert das Gesetz die Definition des Bruttoverdiensts, das fortan auch Provisionen und Sachbezüge umfasst wie etwa Transportkosten, Gewinnbeteiligungen, Lebensversicherungen und Arbeitgeberbeiträge zu Rentenfonds und Rentensparplänen.

Unter dem neuen Gesetz bleiben die Beitragssätze für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich: 11 Prozent des Bruttoverdiensts für Arbeitnehmer und 23,75 Prozent für Arbeitgeber. Aus diesen Beiträgen finanziert wird die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (OASDI), die Kranken- und die Mutterschaftsversicherung, das Arbeitslosenentgelt und die Familienbezüge. (Rund zwei Drittel der vereinten Gesamtmittel gehen an die OASDI.) Zusätzlich zahlen Arbeitgeber, die ihren Angestellten unbefristete Verträge bieten, 1 Prozentpunkt weniger Beiträge, und diejenigen, die befristete Verträge bieten, zahlen 3 Prozentpunkte mehr.

Das neue Gesetzt fördert auch die Beschäftigung älterer und behinderter Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer ab 65 Jahren mit mindesten 40 Beitragsjahren werden die eigenen Beiträge auf 8 Prozent des Bruttoverdiensts reduziert und die Arbeitgeberbeiträge auf 17,3 Prozent. Außerdem werden für behinderte Arbeitnehmer mit weniger als 80 Prozent der normalen Arbeitsfähigkeit die Arbeitgeberbeiträge auf 11,9 Prozent des Bruttoverdiensts verringert, wobei der Arbeitnehmerbeitrag bei 11 Prozent bleibt.

Das öffentliche Rentensystem Portugals bieten Männern und Frauen ab 65 Jahren mit mindestens 15 Beitragsjahren eine Rentenleistung. 2007 wurde anhand einer neuen Leistungsformel ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt, der die anfänglichen Leistungen an die mittlere Lebenserwartung koppelt. Bis 2017 können die Leistungen nach der „alten“ Formel (die 10 besten der letzten 15 Jahre mit Verdienst), einem durchschnittsbezogenen Lebensverdienst oder einer Kombination der beiden berechnet werden, welche Variante auch immer mehr ergibt. Ab 2017 werden alle neue Renten auf der Grundlage des durchschnittsbezogenen Lebensverdiensts berechnet. Seit 2008 sind die Renten nach Änderungen des Konsumentenpreisindexes (KPI) plus einem Wachstum des Bruttoinlandprodukts indexiert. Zuvor richtete sich die Anpassung nach dem landesweiten Mindestlohn, der nach Änderungen des KPI indexiert ist.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus der Publikation International Update des Sozialversicherungsamts der Vereinigten Staaten, November 2009.

Quelle: "Portugal," International Update, U.S. Social Security Administration, February 2007; Social Security Programs throughout the World: Europe, 2008; "Portugal: Summary of Social Security and Private Employee Benefits, 2008," International Group Programs; Lei n.o 110/2009, de 16 de September.

Legislation date: 09.2009

Date d'entrée en vigueur GE: 01.2010

Kategorie: Finanzierung
Zweig: Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Familie, Alter, Invalidität, Hinterbliebene
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