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Renteninsolvenzsystem umgesetzt
Land: Irland

Am 1. Februar hat die irische Regierung ein Renteninsolvenzsystem (Pensions Insolvency Payment Scheme, PIPS) über einen dreijährigen Versuchszeitraum eingeführt. Mit PIPS sollen die Leistungen für Mitglieder von Rentensystemen mit garantierten Leistungen (Beschäftigte und Rentner) für den Fall gesichert werden, dass das Rentensystem und sein Träger zahlungsunfähig werden. PIPS wird vom Finanzministerium verwaltet und es wird erwartet, dass das Programm kostenneutral ist.

 

PIPS erlaubt es zugelassenen Rentensystemen, Annuitäten von der Regierung unter dem Preis von solchen auf dem freien Markt zu erwerben. Dies stellt mehr Geld für eventuelle Auszahlungen an die Mitglieder des Systems bereit. Die Preise für den Erwerb von PIPS-Annuitäten berechnet sich für jedes System aufgrund der standardisierten Mortalitätsannahmen und des Zinssatzes für zehnjährige irische Staatsanleihen, einschließlich der der Regierung entstehenden Verwaltungskosten für das Programm.

 

Um in den Genuss des PIPS-Programms zu kommen, müssen die Rentensysteme einen mehrstufigen Antragsprozess durchlaufen. Sie müssen zunächst aufgrund von Belegen für eine „doppelte Zahlungsunfähigkeit" (zahlungsunfähiger Arbeitgeber und Beendigung des Systems vorgesehen) eine entsprechende Bescheinigung von der Rentenaufsicht (Pensions Board) erhalten. Mit dieser Bescheinigung können sich die Treuhänder des Systems mit einem Antrag auf PIPS-Zahlungen an das Finanzministerium wenden. Wenn dieser gebilligt wird, müssen die Treuhänder zustimmen, den vom Ministerium festgelegten Pauschalbetrag zu zahlen, wobei die Regierung im Gegenzug die Verantwortung für die Rentenleistungen des Systems übernimmt. Mit der Rentenverwaltung wird die Regierung Dritte beauftragen.

 

Die Regierung wird das PIPS-Programm nach einer anfänglichen Dreijahresperiode überprüfen. Sollte sie entscheiden, zu diesem Zeitpunkt oder danach das Programm zu beenden oder zu verändern, laufen die Zahlungen an die Mitglieder der Rentensysteme, die bereits am PIPS partizipieren, zu den ursprünglichen Bedingungen weiter. 

Quelle: "Pensions Insolvency Payments Scheme (PIPS)-Guidance Note for Scheme Applicants," Pensions Board, January 2010; "Pensions Insolvency Payment Scheme (PIPS)," Ireland Department of Finance press release, January 18, 2010; "Irish Gov't Gets Final Say on Exclusion from PIPS," IPE.com, January 19, 2010; "How Will State's New Pension Protection Scheme Operate?" Irish Times, January 22, 2010.

Kategorie: Leistungen, Finanzierung, Verwaltung
Zweig: Alter, Invalidität, Hinterbliebene
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