Per 1. Juni 2009 wurde neu eine soziale Mindestsicherung eingeführt (Revenu de solidarité active - RSA), welche die bisherige Sozialhilfe (Revenu minimum d'insertion - RMI), die Alleinerziehendenhilfe (Allocation de parent isolé - API) und die Förderung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ersetzt. Erklärtes Ziel dieser Reform ist die Erhöhung des Anreizes zur Arbeitsaufnahme für Erwerbslose und die Verringerung der Armut.
Die soziale Mindestsicherung RSA deckt Personen mit mindestens 25 Jahren oder mit einem unterhaltsberechtigten Kind, die erwerbslos sind oder ein Einkommen von weniger als 880 EUR beziehen. Alleinstehende Arbeitslose ohne Kinder erhalten monatlich 454,63 EUR. Bei Erwerbstätigkeit erhalten Berechtigte zusätzlich zum Lohn einen mit steigendem Verdienst abnehmenden Zuschuss.
Von der neuen Bestimmung sind potentiell 3 Millionen Haushalte, also 7 Millionen Einzelpersonen betroffen. Die Kosten belaufen sich auf 1,5 Milliarden EUR und werden durch die Erhöhung der Steuer auf Kapitalerträge (aus Spareinlagen, Aktien, Grundbesitz und Wertzuwächsen) um 1,1 Prozent finanziert.
Quelle: http://www.legifrance.gouv.fr
Referenz: LOI n° 2008-1249 du 1er décembre 2008 généralisant le revenu de solidarité active et réformant les politiques d'insertion.
Legislation date: 12.2008
Date d'entrée en vigueur GE: 06.2009