Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlangt in der EU zunehmend politische Priorität. In den letzten Jahren führte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit, Privat- und Familienleben ein. Die jüngste diesbezügliche Initiative betrifft die neuen Regeln für Elternurlaub. Am 8. März 2010 billigte der Europäische Rat Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eine neue Richtlinie zu Elternurlaub, die das überarbeitete Rahmenabkommen umsetzt, das im Juni 2009 von den EU-Sozialpartnern geschlossen wurde. Laut EU-Sprechern spiegeln sich darin die Veränderungen wider, die seit der Unterzeichnung der ursprünglichen Vereinbarung über Elternurlaub von 1995 in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt stattgefunden haben. Ihnen zufolge wird es zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und die Geschlechtergleichstellung fördern. Weil sich die Sozialpartner dabei erstmals auf die Novellierung einer bestehenden Vereinbarung verständigten, stellt es des Weiteren einen bedeutenden Erfolg des europäischen Sozialdialogs dar.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen Richtlinie sind die folgenden:
- Das Recht auf Elternurlaub wird pro Kind für jeden Elternteil von drei auf vier Monate erweitert. Mindestens einer der Monate ist nicht auf den jeweils anderen Elternteil übertragbar, wodurch Väter Anreize erhalten, ihren Urlaub zu nehmen.
- Alle Arbeitnehmer erhalten verbesserten Schutz vor jeder Schlechterstellung (nicht nur vor Entlassung) im Zusammenhang mit Elternurlaub.
- Bei der Rückkehr aus dem Elternurlaub haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Änderungen ihrer Arbeitszeit zu beantragen.
- Regierungen und Arbeitgeber/Gewerkschaften müssen die besonderen Bedürfnisse der Eltern von Adoptivkindern und Kindern mit einer Behinderung oder einer Langzeiterkrankung berücksichtigen.
- Die neuen Rechte gelten für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags (befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeitarbeit, Leiharbeit); Mitgliedstaaten können jedoch eine Wartezeit von maximal einem Jahr festlegen, bevor Arbeitnehmer Elternurlaub beantragen können.
Die Richtlinie trat am 7. April 2010 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Quelle: EUROPA Gateway to the European Union, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=PRES/10/33&format=HTML&aged; Official journal of the European Union, http://eurlex.europa.eu/; Equity Channel, http://www.equitychannel.net/blog/new-eu-agreement-on-extended-parental-leave.
Legislation date: 08.03.2010
Date d'entrée en vigueur prévue: 07.04.2010