Am 1. Januar traten die Änderungen des Sozialversicherungssystems der Tschechischen Republik in Kraft, die das Rentenalter anheben, die erforderliche Mindestzahl der Beitragsjahre für eine Altersrente erhöhen, die jährliche Beitragsobergrenze heraufsetzen und die Definition von Invalidität ausweiten. Laut Regierungsangaben sollen die Änderungen das staatliche Rentensystem im Umlageverfahren stabilisieren. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Das Rentenalter für Männer und kinderlose Frauen wird bis 2028 schrittweise auf 65 angehoben. Frauen werden je nach Anzahl Kinder zwischen 62 und 65 in Rente gehen können. Gegenwärtig liegt das Rentenalter für Männer bei 62 Jahren und 2 Monaten und für Frauen je nach Anzahl Kinder zwischen 57 und 61. (Unter einem früheren Gesetz stieg das Rentenalter für Männer und kinderlose Frauen schrittweise auf 63 und für Frauen mit Kindern je nach Anzahl derselben auf zwischen 59 und 62.)
- Die für eine Altersrente erforderliche Anzahl an Jahren mit einer gedeckten Beschäftigung, wird bis 2019 schrittweise von 25 auf 35 Jahre erhöht. Zusätzlich erhalten ab 2011 Personen, die 5 Jahre älter sind als das normale Rentenalter, nach 17 Beitragsjahren eine Rente (diese Mindestzahl wird jedes Kalenderjahr um 1 Jahr erhöht und wird 2014 bei 20 Beitragsjahren liegen). Gegenwärtig erhalten Männer und Frauen ab 65 mit mindestens 15 Jahren einer gedeckten Beschäftigung eine Rente.
- Das maximale Jahreseinkommen wird in der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 48 auf 72 Mal den nationalen monatlichen Durchschnittslohn heraufgesetzt. 2010 beträgt diese Obergrenze 1'707'048 CZK (93'342 USD), ausgehend von einem nationalen monatlichen Durchschnittslohn von 23'709 CZK (1'296 USD).
- Die bisherige Invaliditätsklassifizierung, die zwischen Teilinvalidität (33-65 Prozent Verlust der Arbeitsfähigkeit) und Vollinvalidität (66 Prozent und mehr) unterschied, wird ersetzt durch ein dreigliedriges Modell: Invalidität 1. Grades (35-49 Prozent), 2. Grades (50-69 Prozent) und 3. Grades (70 Prozent und mehr). Unter dem neuen Gesetz haben Personen ab 38 einen Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn sie während 10 der letzten 20 Jahre vor Beginn der Invalidität gedeckt beschäftigt waren; Personen unter 38 haben bereits bei weniger gedeckten Beschäftigungsjahren einen Anspruch. (Zuvor waren für Personen ab 29 nur 5 Jahre einer gedeckten Beschäftigung erforderlich, und für Personen unter 29 noch weniger Jahre.)
Das Sozialversicherungssystem der Tschechischen Republik deckt alle angestellten und selbstständigen Personen und wird durch Arbeitnehmerbeiträge von 6,5 Prozent des gedeckten Monatseinkommens (28 Prozent für Selbstständige) und Arbeitnehmerbeiträge von 21,5 Prozent des Monatslohns finanziert.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus der Publikation International Update des Sozialversicherungsamts der Vereinigten Staaten, Januar 2010.
Quelle: Social Security Programs Throughout the World: Europe: 2008; "Convergence Programme of the Czech Republic," Ministry of Finance of the Czech Republic, November 2008; IBIS Compliance Alert, Czech Republic, November 30, 2009; "Zmeny v Duchodovem Pojisteni," Ceska Sprava Socialniho Zabezpeceni, December 2009; "Co Se Zmeni Duchodovem Pojisteni od 1.1.2010," Ceska Sprava Socialniho Zabezpeceni, December 11, 2009.
Date d'entrée en vigueur GE: 01.01.2010