Das Krankenversicherungsgesetz (KV) wurde von Vietnams Nationalversammlung am 14. November 2008 verabschiedet und trat am 1. Juli 2009 in Kraft. Am 27. Juli 2009 und 14. August 2009 wurden Erlass 62 bzw. Zirkularschreiben 9 mit mehr Details für die Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes herausgegeben.
Das KV-Gesetz sieht Schutz für inländische und ausländische Personen und Organisationen in Vietnam vor. Laut Erlass 62 und Zirkularschreiben 9 sind mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 ausländische Arbeitnehmer den gesetzlichen KV-Beiträgen in gleicher Weise unterstellt wie vietnamesische Arbeitnehmer. Dies ist das erste Mal, dass Vietnam ausländische Arbeitnehmer seinem nationalen KV-Programm unterstellt. Dagegen unterstehen ausländische Arbeitnehmer nicht Vietnams Sozialversicherung oder Arbeitslosenversicherungssystem.
Der KV-Beitragssatz vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 betrug 3 Prozent. Seit 1. Januar 2010 liegt der Beitragssatz bei 4,5 Prozent. Das Mindesteinkommen für die Erhebung von Beiträgen ist der vietnamesische Mindestlohn, derzeit VND 650.000 (USD 37 im Jahr 2009). Das höchste dem KV-Beitrag unterliegende Einkommen entspricht 20 Mal dem vietnamesischen Mindestlohn oder VND 13 Millionen (USD 743 im Jahr 2009). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zwei Drittel, und der Arbeitnehmer ein Drittel der Monatsbeiträge zu entrichten.
Laut dem neuen Gesetz haben in dem Programm Versicherte den Anspruch, (a) mit einer Krankenversicherungskarte ausgestattet zu werden, (b) den Anbieter für die Eintrittsuntersuchung und Behandlung zu wählen, (c) Untersuchungen und Behandlungen in Anspruch zu nehmen, (d) von einer Krankenversicherungsorganisation die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen erstattet zu erhalten, (e) Informationen über das Krankenversicherungssystem anzufragen und zu erhalten und (f) Anklagen und Anzeigen bei Verstößen gegen das Krankenversicherungsgesetz einzureichen.
Das neue Gesetz verleiht den Versicherten den Anspruch auf ein breites Spektrum von Leistungen, darunter stationäre Behandlung, ambulante Behandlung, funktionelle Rehabilitation, pränatale und Mutterschaftsversorgung, Transport ins Krankenhaus bei Einweisungen oder Notfällen.
Für medizinische Untersuchungen und Behandlungen bei zugelassenen medizinischen Einrichtungen belaufen sich die Niveaus der Ansprüche auf KV-Leistungen je nach bestimmten Kriterien auf 100, 95 bzw. 80 Prozent. Bei medizinischen Diensten von nichtzugelassenen medizinischen Einrichtungen betragen die Leistungen höchstens 70, 50 bzw. 30 Prozent der Behandlungskosten. Wenn die Kosten von den Versicherten im Voraus bezahlt werden müssen, einschließlich bei Behandlung in Übersee, können die Ausgaben erstattet werden, allerdings bis zu bestimmten festgelegten Beträgen.
Die Krankenkasse kann Vertragsanbieter von Gesundheitsleistungen für ihre Dienstleistungen entschädigen oder dem Versicherten die Kosten direkt erstatten. Die Zahlungsmethoden für Gesundheitsleistungsanbieter schließen Kopfpauschalen, Leistung gegen Bezahlung und diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs) ein. Die Kasse sieht Zuzahlungen für Versicherte außer für Kinder unter sechs Jahren, Privilegierte und Armeeangehörige vor.
Quelle: ASSA News Volume 20, 2009; http://english.vietnamnet.vn/social/2009/01/822666; PriceWaterhouseCoopers, Vietnam News Brief, 29 September 2009; Deloitte, Update on Health Insurance, October 2009
Date d'entrée en vigueur GE: 07.2009