Am 29. März 2010 beschloss das Kabinett, saudi-arabischen Bürgern, die Renten und Leistungen erhalten, sowie ihren Familienangehörigen einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 5 Prozent jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren zu gewähren (5 Prozent im ersten Jahr, 10 Prozent im zweiten Jahr und 15 Prozent im dritten Jahr). Die Auszahlung begann am 15. April 2010. Das Kabinett billigte auch die Berechnung des Zuschusses auf der Grundlage einer Obergrenze von SAR 25.000 der Renten und Leistungen. Nach drei Jahren wird das Kabinett erneut über den Zuschuss beraten.
Es ist erwähnenswert, dass mehr als 250.000 Leistungsempfänger des Sozialversicherungssystems monatliche Renten erhalten. An sie werden pro Monat mehr als SAR 650 Millionen ausgezahlt. Ferner richtete die Allgemeine Anstalt für Sozialversicherung ein sehr fortschrittliches IT-System ein, das den Mitarbeitern ermöglicht, einfach und effektiv Dienstleistungen zu erbringen.
Quelle: General Organization for Social Insurance.
Date d'entrée en vigueur GE: 03.2010