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Neue Voraussetzungen für die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen verabschiedet

Ende Dezember 2009 beschloss der chinesische Staatsrat die landesweite Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 der „vorläufigen Maßnahmen zu Freizügigkeit und Kontinuität der Grundaltersrentenversicherung für Arbeitnehmer städtischer Betriebe", eine Vorlage, die vom Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit (MHRSS) und dem Finanzministerium gemeinsam ausgearbeitet wurde, um die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Regionen zu verbessern.

Wenn gemäß dieser Vorlage ein Versicherter in eine andere Provinz zieht, um dort zu arbeiten, soll die Sozialversicherungsagentur des Herkunftsortes eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Rentenversicherung ausstellen und das Versicherungsverhältnis soll an den Zielort übertragen werden.

Ein solcher Transfer umfasst alle auf dem individuellen Konto angehäuften Beiträge sowie 12 Prozent (anstatt 20 Prozent auf Basis der Lohnsumme) an Arbeitgeberbeiträgen, die den Pool der Grundrente finanzieren sollen. Die übrigen 8 Prozent des Arbeitgeberbeitrags werden von der Sozialversicherungsagentur des Herkunftsortes zur Wahrung des Gleichgewichts der Sozialversicherungskasse und Vermeidung lokaler Rentenkassenausfälle einbehalten.

Nach Erfüllung der Rentenzugangskriterien werden die an verschiedenen Orten geleisteten Beitragsjahre des Rentenberechtigten bei der Berechnung der Rente (die sich aus dem Poolteil und der Rente gemäß individuellem Konto zusammensetzt) ordnungsgemäß berücksichtigt. Wenn sich das Rentenversicherungsverhältnis außerhalb des Ortes befindet, an dem der Haushalt des/der Rentenberechtigten angemeldet ist, und er/sie während insgesamt mehr als zehn Jahren an die lokale Rentenkasse Beiträge entrichtet hat, kann er/sie einen Antrag auf lokalen Rentenbezug stellen.

Bei weniger als zehn Jahren wird das Versicherungsverhältnis an den vorherigen Ort übertragen, an dem der Rentenberechtigte mehr als 10 Jahre Beiträge geleistet hat und an dem er die Renten beziehen wird. Wenn an keinem der jeweiligen Orte die Gesamtbeitragszeit 10 Jahre übertrifft, wird das Versicherungsverhältnis an den Ort übertragen, wo der Haushalt des/der Rentenberechtigten gemeldet ist und an dem er/sie die Rente beantragen wird.

Zu Landwirten gewordene Inlandsmigranten dürfen ihre Guthaben der individuellen Konten nicht mehr abheben (also ihr Versicherungsverhältnis beenden), wenn sie zur Arbeit an einen anderen Ort ziehen oder in ihr Herkunftsdorf zurückkehren. Ihr Versicherungsverhältnis und die Beitragsgeschichte werden von den jeweiligen Sozialversicherungsagenturen weiter entsprechend aktualisiert. Bei Erfüllung der städtischen Rentenzugangsvoraussetzungen werden sie die gleichen Renten erhalten wie ihre städtischen Kollegen. Unter gewissen Umständen können solche Versicherungsverhältnisse und das Guthaben auch an die neue Art von sozialem Rentensystem für ländliche Gegenden übertragen werden.

Laut MHRSS zählte das Grundrentensystem für Stadtbetriebe Ende 2009 (einschließlich der Rentner) insgesamt 234,98 Millionen Teilnehmer, was einen Anstieg von 16,07 Millionen oder 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Die Pools für Provinzrentensysteme waren in allen 31 Provinzen Festlandchinas eingeführt, und die Regierung beabsichtigt ein nationales Pooling bis 2012. Inzwischen hat das neue von der Regierung subventionierte Rentensystem für Landwirte nach Expertenschätzungen Ende 2009 mehr als 11 Prozent der ländlichen Gebiete erfasst und lässt sich innerhalb von fünf Jahren auf alle Landwirte der Nation ausweiten, anstatt wie ursprünglich vorgesehen erst bis 2020.

Quelle: (in Chinese): http://www.gov.cn/zwgk/2009-12/2009-12/29/content_1499072.htm http://news.ifeng.com/mainland/201001/0122_17_1521986_1.shtml; http://news.cnwest88.com/s/2010-01-08/5a81b111-c739-655b-ae40-29efcae7001a.html

Date d'entrée en vigueur GE: 01.2010

Kategorie: Verwaltung
Zweig: Alter, Invalidität, Hinterbliebene
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