Spanien hat eine solide Arbeitslosenversicherung, deren Leistungen von der Zahl der Beitragsjahre abhängen und über einen Zeitraum von maximal 720 Tagen gewährt werden, wobei die Höhe der Leistung in den ersten 180 Tagen 70 Prozent der Beitragsbasis aus den letzten 180 Arbeitstagen und 60 Prozent ab dem 181. Tag entspricht. Allerdings hatte die Krise nachhaltige Auswirkungen auf den spanischen Arbeitsmarkt. Im dritten Trimester 2009 gab es in Spanien 4 123 000 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 17,9 Prozent entspricht.
Angesichts dieser neuen Situation hat die Regierung ein Temporäres Programm zum Schutz gegen Arbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung aufgelegt, das auf eine zeitlich beschränkte Erweiterung des Schutzes gegen Arbeitslosigkeit zielt und sich an Arbeitnehmer wendet, deren Arbeitslosenunterstützung ausgelaufen ist und die keine anderweitigen Einnahmen haben. Empfänger dieser neuen Leistung sind alle Arbeitslosen unter 65 Jahren,
- deren Arbeitslosengeld zwischen dem 1. August 2009 und dem 15. Februar 2010 ausgelaufen ist;
- die zusammen mit ihrer Familie keine Einnahmen beziehen, die über 75 Prozent der Mindestlohnes (Salario Mínimo Interprofesional), d.h. EUR 468, hinausgehen;
- die als Arbeitssuchende registriert sind und sich bereit erklären, an verschiedenen Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung teilzunehmen.
Das neue System gewährt eine Leistung in Höhe von EUR 421,79 über einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von Maßnahmen zu Gunsten der Beschäftigungsfähigkeit ergänzt, die eine aktive Reintegration in den Arbeitsmarkt anstreben und so das Ziel des Sozialschutzes mit der beruflichen Wiedereingliederung verknüpfen.
Quelle: Plan Español para el Estímulo de la Economía y el Empleo, www.plane.gob.es
Referenz: Real Decreto-Ley 10/2009, de 13 de agosto de 2009
Date d'entrée en vigueur GE: 09.2009