Am 13. Juli erhöhte der peruanische Kongress die für Rentenfonds geltende Obergrenze für Anlagen im Ausland von 30 Prozent der Bestandssumme auf 50 Prozent. Die Anhebung der Obergrenze soll nach und nach umgesetzt werden, sobald die Regeln im Staatsanzeiger des Landes veröffentlicht worden sind. Die Regierung möchte mit dieser Maßnahme die Anlagemöglichkeiten für Fonds erweitern und das Risiko streuen. In den letzten 5 Jahren wurde die Obergrenze, ausgehend vom Wert von 10,5 Prozent der Bestandssumme im Jahr 2006, wiederholt angehoben.
Derzeit gibt es vier Rentenfondsverwaltungsunternehmen (AFP) mit einem verwalteten Gesamtbestand von PEN 81,3 Milliarden (USD 29,5 Milliarden). Fast 30 Prozent dieser Bestände sind im Ausland angelegt, 15 Prozent in peruanischen Staatsanleihen, und die restlichen Anlagen umfassen inländische Aktien und Anleihen. Seit 2005 muss jede AFP drei Arten von Fonds mit unterschiedlichem Risikograd anbieten: Fonds 1 (kapitalerhaltend), Fonds 2 (ausgewogen) und Fonds 3 (wachstumsorientiert).
In Peru können die Arbeitnehmer des öffentlichen und des privaten Sektors zwischen dem System mit individuellen Konten (SPP) und dem staatlichen Rentensystem (SNP) wählen. Arbeitnehmer, die diese Entscheidung nicht treffen, werden standardmäßig Mitglied beim SPP. SNP-Mitglieder können jederzeit zum SPP übertreten, aber die meisten SPP-Mitglieder dürfen nicht in das SNP wechseln. (Manchen älteren Arbeitnehmern wurde die Rückkehr in das staatliche System gestattet.) Die Systeme erheben unterschiedlich hohe Beiträge. Arbeitnehmer im SNP zahlen 13 Prozent des Bruttoverdienstes für die Renten-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung, während SPP-Mitglieder 10 Prozent des Bruttoverdienstes auf ein individuelles Konto einzahlen, das von dem AFP ihrer Wahl verwaltet wird. Zusätzlich zahlen Letztere durchschnittlich 1,95 Prozent des Bruttogesamtverdienstes an Verwaltungsgebühren und 1,22 Prozent des Verdienstes - bis zu einer Obergrenze von PEN 7586 (USD 2756) pro Monat - an Beiträgen für die Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung (Stand von Juni 2011). Die Arbeitgeber entrichten an keines der beiden Rentensysteme Beiträge für ihre Beschäftigten.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus der Publikation International Update des Sozialversicherungsamts der Vereinigten Staaten von Amerika, September 2011.
Quelle: Social Security Programs Throughout the World: The Americas, 2009, US Social Security Administration, March 2010; "Peru," International Update, US Social Security Administration, October 2010; "Comisiones por la Gestión de Aporte Obligatorios y Primas de Seguro por AFP," Superintendencia de Banca y Seguros del Peru, junio de 2011; "Foreign Investment Limit Hiked to 50%," Investment Strategy, July 14, 2011; Boletín Semanal del Sistema Privado de Pensiones: Año 2011, Número 33, Semana del 15 al 19 de agosto de 2011.
Datum der Gesetzgebung: 07.2011