Am 14. Januar hat die argentinische Regierung eine Verordnung erlassen, derzufolge die Pensionsfondsträger (AFJP) die freiwilligen Rentenkonten verwalten können, die Bestandteil des früheren Individualkontensystems waren. Der Neuregelung zufolge können sich die AFJP bis zum 19. Februar bei der Landesverwaltung für soziale Sicherheit (ANSES) -der für das Sozialversicherungssystem zuständigen Behörde-um eine Genehmigung für die Verwaltung freiwilliger Konten bewerben.
Im früheren Individualkontensystem wurde jeder Beitrag, der über die obligatorischen 11 Prozent des Arbeitnehmerverdienstes hinausging, als freiwillig angesehen. Als die argentinische Regierung im November 2008 das System der Individualrentenkonten abschuf, wurde das Vermögen von den Pflichtversicherungskonten in das neue Sozialversicherungssystem im Umlageverfahren überwiesen. Ein Richter entschied, dass die freiwilligen Fonds den individuellen Kontoinhabern gehörten und verlangte von ANSES diese zu hinterlegen bis eine Entscheidung über die Verteilung dieser Fonds gefallen sei.
Die Kontoinhaber können sich bis März entscheiden, ob sie ihre freiwilligen Konten von ANSES auf eine zugelassene AFJP übertragen. Bei Eintritt in den Ruhestand erhalten Personen, die dies getan haben, neben der Sozialversicherungsrente eine Leistung, die auf ihrem individuellen Kontostand beruht. Die nicht transferierten Konten bleiben bei ANSES und der Kontostand wird auf die Sozialversicherungsleistung angerechnet. Gegenwärtig haben 325 000 Personen freiwillige Konten im Wert von insgesamt 235 Millionen Pesos (US$61,2 Millionen), aber auf den meisten Konten sind weniger als 1 000 Pesos (US$260).
Von 1994 bis zur Abschaffung des Systems durch die Regierung im November 2008 konnten die Arbeitnehmer zwischen dem einkommensbezogenen System im Umlageverfahren und einem von einer AFJP verwalteten Individualkonto wählen. Im Rahmen des neuen Systems im Umlageverfahren erhalten Arbeitnehmer eine Rente, die auf den Regeln des Umlageverfahrens beruht und die Pflichtbeitragsjahre auf den AFJP-Konten werden gutgeschrieben.
Quelle: "Argentina," International Update, December 2008, U.S. Social Security Administration; "Las AFJP Podrán Administrar Aportes de Ex Afiliados," MDZ Diario de Mendoza, el 15 de enero de 2010; "Deben Decidirlo Antes Del 19 De Febrero: Las Ex AFJP Nación y Arauca, Interesadas en Administrar Los Aportes Voluntarios," Clarín, el 16 de enero de 2010; "Habilitan a las AFJP a Tomar Aportes Voluntarios," La Nación, el 16 de enero de 2010.