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Veränderungen im ungarischen Rentensystem 2010/2011
IVSS, 15.09.2011 | Feature

Foto: iStockphoto.

Die weitreichenden Veränderungen, die Ungarn in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 an seinem Zwei-Säulen-Pflichtrentensystem vorgenommen hat, sollten dazu dienen, dem unzulänglichen Ergebnis der kapitalgedeckten zweiten Säule entgegenzuwirken, Arbeitnehmer zu bewegen, länger zu arbeiten, sowie als Würdigung und zur Unterstützung des Familienlebens mehr Gerechtigkeit für Frauen zu bewirken, die Erziehungsleistungen erbracht haben und eine anrechenbare Dienstzeit von mindestens 40 Jahren vorweisen können.

Ende Mai 2010 trat eine neue Regierung ihr Amt an, die eine Reform des Pflichtrentensystems für dringend notwendig erachtete. Sie brachte einen entsprechenden Vorschlag ins Parlament ein, der im Dezember 2010 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz verändert die Bestimmungen und Bedingungen des 1998 eingerichteten Zwei-Säulen-Pflichtrentensystems (mit einer umlagefinanzierten und einer kapitalgedeckten Säule).

Die Reform von 1998 hatte sich am Weltbank-Konzept eines Drei-Säulen-Systems orientiert: einer staatlichen umlagefinanzierten ersten Säule, einer obligatorischen privaten kapitalgedeckten zweiten Säule und einer freiwilligen privaten kapitalgedeckten dritten Säule. Bei seiner Einführung im Januar 1998 war der Beitritt zur privaten kapitalgedeckten zweiten Säule für erstmals in den Arbeitsmarkt eintretende Personen verpflichtend, während Personen, die bereits Beiträge zum alten System entrichteten, wählen konnten, ob sie an der kapitalgedeckten zweiten Säule teilnehmen oder gänzlich in der staatlichen umlagefinanzierten ersten Säule bleiben wollten. Mitglieder des Rentensystems der zweiten Säule sollten etwa ein Viertel ihrer Gesamtrente aus dem privaten kapitalgedeckten System und etwa drei Viertel aus dem umlagefinanzierten System erhalten. Die Beitragssätze zu jeder Säule entsprachen ungefähr diesem Verhältnis. Obwohl aufeinanderfolgende Regierungen weitere Veränderungen vornahmen, blieb die obligatorische private kapitalgedeckte zweite Säule erhalten.

 

Die Notwendigkeit der Reform des Rentensystems von 1998

Es war deutlich ersichtlich geworden, dass das 1998 geschaffene Rentensystem die darin gesteckten Erwartungen nicht erfüllt hatte. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hatte das Rentensystem bei seiner Einführung nachdrücklich unterstützt (zwischen 1999 und 2010 waren zusätzlich zu den 25 Prozent der Erwerbsbevölkerung, für die der Beitritt dazu verpflichtend war, weitere 50 Prozent freiwillig beigetreten). Das schlechte Ergebnis des privaten Rentenfonds hatte diese Unterstützung jedoch bröckeln lassen. Die jüngsten, im März 2011 veröffentlichten Daten offenbaren, dass die durchschnittliche Rendite auf die Anlage der Mitgliederbeiträge über die letzten 13 Jahre unter der Inflationsrate lag. Nur ein kleiner Teil der Mitglieder geht davon aus, dass ihr obligatorischer privater Rentenfonds zu ihrer Einkommenssicherheit im Alter beitragen wird.

Auf der nationalen Ebene war die Belastung des Staatshaushalts durch die Kosten der Einführung des Systems von 1998 – die so genannten Übergangskosten – von Jahr zu Jahr gestiegen. Diese Kosten werden bei der Methode der Europäischen Union für die Berechnung von Staatshaushalten berücksichtigt und resultierten in einem zusätzlichen Anstieg der Staatsschulden um mehr als 10 Prozent des BIP bis Ende 2010.

Die umlagefinanzierte Säule des Pflichtrentensystems erhielt niedrigere Einnahmen in der Form von Beiträgen in einem Umfang, der dem Wert der Beiträge entsprach, die von den Mitgliedern in private Rentenfonds eingezahlt wurden. 2009 erreichte das Defizit der Beiträge, die zur Auszahlung von Leistungen des staatlichen Rentensystems der sozialen Sicherheit notwendig gewesen wären, fast 1,3 Prozent des BIP.

Die niedrigeren Einnahmen der Rentenversicherungskasse, aus der das umlagefinanzierte System finanziert wird, müssen aus anderen Mitteln im Staatshaushalt bestritten werden. Diese Verpflichtung zum Ausgleich der Lücke bei den Einnahmen des umlagefinanzierten Systems würde auf Jahrzehnte aufrechterhalten werden müssen. Eigentlich würde sie Bestand haben müssen, bis die Einsparungen aufgrund niedrigerer umlagefinanzierter Rentenleistungen an Personen, die gleichzeitig Mitglieder eines privaten Rentenfonds sind, dem Umfang der nicht in das umlagefinanzierte System entrichteten Beiträge entsprechen würden. Wie bereits erläutert, sollten Mitglieder des Rentensystems der zweiten Säule ursprünglich etwa ein Viertel ihrer Gesamtrente aus dem privaten kapitalgedeckten System und etwa drei Viertel aus dem staatlichen umlagefinanzierten System erhalten.

Tabelle 1

 

Ziele der Reformen von 2010/2011

Die Reformen sollen nicht nur den unmittelbaren Finanzierungsproblemen des staatlichen Rentensystems und dem Anstieg der Staatsschulden entgegenwirken, sondern Arbeitnehmer auch dazu bewegen, länger zu arbeiten, und das Familienleben unterstützen – eine vorrangige Priorität für die Regierung und das Land angesichts des Umstands, dass die Gesamtfruchtbarkeitsrate mit einem Wert von 1,3 deutlich unter dem Reproduktionsniveau liegt.

Sie sollen ein Pflichtrentensystem schaffen, das auf Dauer finanziell tragfähig ist und das Beitragsprinzip stärkt, indem es eine engere Verknüpfung zwischen der Höhe der Rente und dem Umfang der geleisteten Beiträge herstellt.

 

Maßnahmen zur Behebung der unmittelbaren Finanzprobleme

Im November 2010 hob das Parlament die Vorschriften zur Pflichtmitgliedschaft in der privaten kapitalgedeckten Säule auf. Neu in den Arbeitsmarkt eintretende Personen waren nicht länger verpflichtet, dem privaten Rentenfonds beizutreten, und alle Mitglieder privater Rentenfonds erhielten die Möglichkeit, unabhängig vom Datum des Eintritts in den Arbeitsmarkt und von der Frage, ob ihre Mitgliedschaft auf verpflichtender oder freiwilliger Grundlage zustande gekommen war, gänzlich zum staatlichen Rentensystem zu wechseln.

Mitglieder privater Rentenfonds hatten nach dem Datum der Bekanntgabe der Bestimmungen und Bedingungen für den Übertritt eineinhalb Monate Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen. Bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2011 hatten nur 3 Prozent der Mitglieder ihre Absicht bekundet, Mitglied des privaten Systems der zweiten Säule bleiben zu wollen. Diese Zahl zeigt deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Fondsmitglieder bezweifelte, dass das private Rentensystem ihnen Einkommenssicherheit im Alter bieten würde, und es stattdessen vorzog, auf das staatliche Rentensystem zu vertrauen.

Personen, die zum staatlichen Rentensystem übertreten, erhalten ihre Rentenansprüche zurück, als ob sie nie Mitglieder des privaten Rentensystems gewesen wären – das heißt, sie erhalten 100 Prozent ihrer Rentenleistung aus dem staatlichen System und nicht 75 Prozent, wie eigentlich vorgesehen. Parallel dazu verlieren sie ihren Anspruch auf das auf ihrem persönlichen Konto der privaten zweiten Säule aufgelaufene Guthaben (abgesehen von bestimmten Beträgen).

Der Wechsel zurück zum staatlichen Rentensystem einschließlich der Übertragung der Mittel von den privaten persönlichen Konten wird im Lauf des Jahres 2011 vollzogen.

 

Rentenansprüche von Frauen mit hohen Rentenversicherungsbeiträgen

Das im Dezember 2010 verabschiedete Gesetz zur Abänderung von Gesetz LXXXI von 1997 über Rentenleistungen der sozialen Sicherheit umfasste konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen. Ab 1. Januar 2011 können Frauen mit einer anrechenbaren Dienstzeit von 40 Jahren oder mehr ihre Altersrente unabhängig von ihrem Alter (also auch vor Erreichen des Regelrentenalters) beantragen. Die Zeitspanne von 40 Jahren kann Kindererziehungszeiten einschließen, muss aber in der Regel mindestens 32 Jahre sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit umfassen.

 

Zukünftige Aussichten des ungarischen Rentensystems

Die vorrangigen Prioritäten für Ungarn sind, die langfristige Tragfähigkeit des Staatshaushalts, den Abbau der Staatsschulden und die Schaffung von Arbeitsplätzen als Grundlage für wirtschaftliches Wachstum sicherzustellen.

Das Rentensystem wird in diesem Kontext weiterentwickelt werden müssen. Zukünftige Maßnahmen müssen sich darauf konzentrieren, negative Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt zu geben (außer unter besonderen Umständen wie im oben beschriebenen Fall von Frauen mit 40 Jahren Wartezeit), das Arbeitsleben zu verlängern und sicherzustellen, dass versicherte Personen begreifen, dass ihre zukünftigen Leistungsansprüche von den von ihnen in das System eingezahlten Beiträgen abhängen. Was den letzten Punkt betrifft, wird es zukünftig unerlässlich sein, versicherte Personen regelmäßig und präzise über die von ihnen erworbenen Rentenansprüche und die Höhe der Rente zu informieren, auf die sie zum jeweiligen Zeitpunkt Anspruch hätten. Aus den übermittelten Informationen sollte auch hervorgehen, auf wie viel mehr Rente sie auf der Grundlage zukünftiger Beitragszahlungen einen Anspruch erwerben könnten und wie viel sie einbüßen würden, wenn sie diese Beiträge nicht entrichten.

Diese Problemen können nur angemessen gelöst werden, wenn Ungarn individuelle Rentenkonten für jede im staatlichen Rentensystem registrierte Person einführt, auf denen über die Rentenansprüche Buch geführt wird, die jede Person erworben hat. Die Vorbereitungen für diesen Schritt laufen bereits.

Die IVSS dankt der Zentralbehörde der nationalen Rentenversicherung, Ungarn, für diesen Artikel zur Reformanalyse.


Region: Europa
Type: Feature
Themen: Verwaltung und Management, Alter / Hinterbliebene

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