Foto: iStockphoto
Die Verbesserung des Arbeitsschutzes in diesem Bereich kann nur durch die transparente und wirksame Kommunikation eines international anerkannten Systems für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher oder toxischer Stoffe erreicht werden. Ein solches System ist notwendig, um die Gesundheit und die Sicherheit der mit der Herstellung und dem Transport dieser Materialien befassten Arbeitnehmer sowie – im schlimmsten Fall – auch der Notfalleinsatzkräfte und der Bürger allgemein zu schützen.
Das Global harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen wurde mit der Zielsetzung entwickelt, diese Herausforderung zu bewältigen und auf internationaler Ebene Verbesserungen bei der sicheren Produktion, dem sicheren Transport und der sicheren Verwendung gefährlicher oder toxischer Stoffe herbeizuführen. Sein Geltungsbereich geht über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hinaus, und es enthält sektorspezifische Vorgaben für die Produktkennzeichnung, um Verbraucher über die Folgen (wie Karzinogenizität, Reproduktionstoxizität oder spezifische Zielorgantoxizität) wiederholter Exposition gegenüber einem Chemieprodukt zu informieren.
Das GHS, das 2003 erstmals veröffentlicht und seitdem alle zwei Jahre aktualisiert, überarbeitet und verbessert wurde, ist ein nicht rechtsverbindliches internationales Übereinkommen, das Länder oder Handelsblöcke (wie die Europäische Union oder der Europäische Wirtschaftsraum) in lokales oder nationales Recht umsetzen können.
Die Umsetzung des GHS in der Europäischen Union
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit ihrem Auftrag der Förderung des grenzüberschreitenden Handels zwischen den Mitgliedstaaten anerkannte die Notwendigkeit, sich mit diesen Fragen zu befassen, und erließ bereits 1967 Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher oder toxischer Stoffe (Richtlinie 67/548/EWG). Die Europäische Union (EU) ergänzte diese 1999 durch eine Richtlinie speziell zu Zubereitungen (Richtlinie 1999/45/EG). Die Umsetzung des GHS in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umfasste deshalb den Ersatz der bestehenden Richtlinien und die Einführung der Veränderungen. Die so genannte CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) trat am 20. Januar 2009 in der EU (und laut Übereinkunft auch im EWR) in Kraft. Mit ihr wird ein Übergangszeitraum zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 1. Juni 2015 eingeführt, um eine schrittweise Migration von dem bestehenden EU-System zu dem neuen GHS-System zu ermöglichen.
Zentrale Voraussetzung für den Erfolg: Veränderungen wirksam kommunizieren
Die wirksame Einführung weitreichender Veränderungen in einem Bereich wie der chemischen Industrie, in dem Fehler fatale Konsequenzen für die Arbeitnehmer und die Bevölkerung gleichermaßen haben können, endet nicht mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften. Um ihre erfolgreiche Umsetzung in die Praxis sicherzustellen, müssen die Veränderungen möglichst einfach und wirksam kommuniziert werden.
Die Internationale Sektion der IVSS für Prävention in der chemischen Industrie erkannte, dass die CLP-Verordnung sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung darstellte, und beschloss, die neue Rechtsvorschrift zu Chemikalien und ihre Umsetzung proaktiv zu unterstützen.
Das Fachwissen und die langjährige Erfahrung der Arbeitsgruppe „Gefahrenstoffe“ der Sektion wurden genutzt. Die Gruppe untersuchte das grundlegende Problem und überlegte, wie die Informationen am besten an die wichtigsten Zielgruppen vermittelt werden könnten, insbesondere an die Personen, die am Arbeitsplatz mit solchen Stoffen in Berührung kommen, und an Arbeitsschutzorganisationen, die für die Aufsicht über die Durchführung von Arbeitsschutzverfahren zuständig sind. Die Strategie bestand darin, für Arbeitnehmer und Führungskräfte in der gesamten EU einen Überblick bereitzustellen, um sie auf die bevorstehenden Veränderungen aufmerksam zu machen, damit sie beim Inkrafttreten der Verordnung darauf vorbereitet waren. Die Gruppe entschloss sich, diese Veränderungen in einer einfachen grafischen Form zu präsentieren, die relativ kostengünstig reproduziert und leicht ausgehängt werden konnte und die nach der Übersetzung in unterschiedlichen nationalen Kontexten anwendbar sein würde.
Aus diesen Gründen entschied sich die Gruppe dafür, die Veränderungen durch traditionelle Poster zu kommunizieren, die alle in englischer, französischer und deutscher Sprache bereitgestellt wurden. Die vier Poster zeigen und erklären die neuen Gefahrenpiktogramme sowie das neue Kennzeichnungssystem und bieten einen Vergleich zwischen den alten und den neuen Warnsignalen für physikalische und gesundheitliche Gefahren.
Rückmeldungen und Ergebnisse
Der proaktive und präventive Ansatz der Sektion der IVSS für Prävention in der chemischen Industrie hat sich eindeutig ausgezahlt. Im Februar 2008 – und damit weit vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2009 – wurden 185 000 Poster verteilt, die als ein ständig sichtbares Frühwarnsystem fungierten. Die vier Poster waren so erfolgreich, dass nach Rückmeldungen beschlossen wurde, weitere drei Poster zu entwerfen. Dadurch waren Führungskräfte und Arbeitnehmer in den Zielgruppen auf die bevorstehenden Veränderungen im EU-Recht gut vorbereitet und konnten die neuen Anforderungen erkennen und reibungslos umsetzen.
Die Internationale Sektion der IVSS für Prävention in der chemischen Industrie ist eine der 12 internationalen Sektionen der IVSS zur Förderung des Arbeitsschutzes. Seit vier Jahrzehnten engagiert sich die Sektion für die Verhütung von Arbeitsunfällen und ermittelt bewährte Beispiele für gute Praxis in der chemischen Industrie.