IVSS,
29.09.2009 |
Feature
Die Identifikation und der Austausch von guten Beispielen aus der Praxis können Institutionen der sozialen Sicherheit dabei helfen, ihre operationelle und administrative Effizienz zu verbessern. Die IVSS hat eine Preisausschreibung ins Leben gerufen, um gute Praktiken in der Verwaltung der sozialen Sicherheit anzuerkennen.
Der IVSS-Preis für gute Praxis wird alle drei Jahre auf jedem der Regionalforen für soziale Sicherheit der IVSS vergeben. Auf jedem dieser Foren verleiht die Jury den Preis und stellt Bescheinigungen über besondere Verdienste aus. Die vier regionalen Preisträger werden 2010 auch auf dem Weltforum für soziale Sicherheit in Kapstadt, Südafrika vorgestellt.
Die vierte Preisausschreibung wird nunmehr anlässlich des Regionalforums für soziale Sicherheit für Europa (Warschau, 3.-5. März 2010) durchgeführt.
Schwerpunktsetzungen für den Preis für gute Praxis
Der IVSS-Preis für gute Praxis wird nach den Prioritäten des IVSS-Programmes 2008-2010 vergeben:
- Verwaltungsstrukturen und Führungskompetenz.
- Risikomanagement und Bewältigung von Veränderungen.
- IKT als strategisches Verwaltungsinstrument.
- Einhaltung der Beitragspflicht und Beitragserhebung.
- Ausweitung der Deckung.
- Bewältigung demografischer Veränderungen.
Wer kann teilnehmen?
- IVSS-Mitgliedsorganisationen in der Wettbewerbsregion.
- Jede Mitgliedsorganisation der IVSS kann einen oder mehrere Beiträge einreichen.
- Die IVSS-Preise für gute Praxis werden an Organisationen, nicht an Einzelpersonen vergeben.
Bewerbungsfrist für den Preis für gute Praxis 2009
- IVSS-Mitglieder in Europa können Beispiele für gute Praxis bis zum 18. Dezember 2009 einreichen.
- Das IVSS-Sekretariat bestätigt den Empfang Ihrer Einreichung.
Wie reiche ich ein Beispiel für gute Praxis ein?
- Elektronische Bewerbungsformulare und –richtlinien finden Sie unter
www-issanet.issa.int.
- Mitgliedsorganisationen können unter Benutzung des elektronischen Bewerbungsformulars einen oder mehrere Bewerbungen um die Preise für gute Praxis der IVSS einreichen, und zwar per Email an:
issa-goodpracticeaward@ilo.org oder auf dem Postweg an das IVSS-Sekretariat.
- Alle Bewerbungen müssen von der Geschäftsleitung der sich bewerbenden Organisationen unterzeichnet werden.
- Länderübergreifende Beiträge müssen entweder gemeinsam eingereicht oder von den anderen betroffenen Organisationen bestätigt werden.
- Es werden keine Gebühren für das Einreichen einer Bewerbung erhoben.
Wie wird der Gewinner des Preises für gute Praxis ermittelt?
- Die Bewerbungen werden auf Vollständigkeit geprüft und vom IVSS-Sekretariat registriert. Alle qualifizierten Bewerbungen werden der Jury übermittelt.
- Die Jury setzt sich aus dem Vorsitzenden des Redaktionsausschusses der Internationalen Revue für Soziale Sicherheit, einem ehemaligen IVSS-Präsidenten und einem Vertreter des Internationalen Arbeitsamtes zusammen.
- Die Jury wird den Gewinner des Preises für gute Praxis ermitteln sowie die Bescheinigungen für herausragende Beispiele für gute Praxis in der jeweiligen Region vergeben.
Kriterien für die Verleihung der Preise für gute Praxis
Folgende Kriterien finden bei der Verleihung der Preise für gute Praxis und der Bescheinigungen über besondere Verdienste Anwendung: Gute Praxis sollte:
- aktuellen Charakter haben
: Sie sollte noch Bestand haben;
- klare Zielsetzungen verfolgen
: Ziele, erwartete Ergebnisse und die Rahmenbedingungen für die gute Praxis sowie die Fragestellung sollten leicht erkennbar sein;
- einen innovativen Ansatz verkörpern
: eine kreative/vorausschauende Lösung wurde entwickelt, um eine spezifische Frage/Herausforderung anzugehen, mit dem Ziel einer optimalen Lösung. Es kann sich um einen völlig neuen Ansatz oder eine bestehende Praxis handeln, die qualitativ verändert wurde (z.B. durch das Verwenden eines spezifischen Instruments des Leistungsmanagements, grundlegende Veränderungen in der Organisationsstruktur, Einführen neuer Methoden des Risikomanagements, neue technologische Infrastruktur);
- effizient sein
: Die für die Umsetzung der Praxis verwendeten Ressourcen/Inputs wurden optimal eingesetzt (z.B. Finanzen und Humanressourcen, Zeit, technische und organisatorische Inputs);
- effektiv sein
: Die Praxis hat die gesetzten Ziele erreicht oder ist dabei, die erwarteten Ergebnisse zu zeitigen. Ihre Wirkung sollte so weit wie möglich messbar oder nachprüfbar sein. Dies bedeutet, dass eine Evaluierung vorgenommen wurde oder Belege in irgendeiner Form vorgelegt werden, die Wirkung und Effektivität demonstrieren.
- Sie sollte Lerneffekte darlegen
: Es können nützliche Lehren aus der guten Praxis gezogen werden (d.h. Stärken und Schwächen der Praxis, Zwänge und Schwierigkeiten sowie Lösungen zu ihrer Bewältigung werden verdeutlicht).
- Sie sollte Potential für Replizierung bieten:
Die Praxis hat das Potential andere Verwaltungen der sozialen Sicherheit, die vor einer ähnlichen Frage/Herausforderung stehen, zu inspirieren oder ihnen als Modell zu dienen. Die Praxis ist mit Anpassungen an die jeweiligen Rahmenbedingungen übertragbar.
Mehr Information
IVSS-Mitgliedsorganisationen können das elektronische Formular für die Teilnahme und die Richtlinien auf dem IVSS-Extranetz benutzen:
www-issanet.issa.int
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