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60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die soziale Sicherheit
IVSS, 08.12.2008 | Feature
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Ihre Präambel verweist auf „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“, wobei „durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung“ zu gewährleisten ist.

Die Erklärung hat direkte und sehr große Bedeutung für die soziale Sicherheit. Die beiden zentralen Bestimmungen sind in den Artikeln 22 und 25 enthalten. Ihnen zufolge hat jeder Mensch „als Mitglied der Gesellschaft ein Recht auf soziale Sicherheit“. Im Einzelnen erstreckt sich dieses Recht auf die medizinische Versorgung, soziale Dienste, „Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände“.

Die Allgemeine Erklärung ist von grundlegender Bedeutung: Das Recht auf soziale Sicherheit ist seit 1948 ein Menschenrecht. Es steht ohne jegliche Diskriminierung und unabhängig von seinem Status jedem Menschen zu. Es geht hier um eine Frage der Würde und des Wertes der menschlichen Person. Jeder Mensch kann überall auf der Welt eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands erfahren oder arbeitslos sein; einige gründen eine Familie, andere werden alt. Sie alle brauchen in einer bestimmten Lebensphase Schutz. Die Erklärung will uns zeigen, dass wir stärker sind, wenn wir Lebensrisiken gemeinsam angehen. Der Respekt der Würde des Menschen ist mit dem der Solidarität verknüpft.

Die Allgemeine Erklärung wird von anderen Instrumenten der Vereinten Nationen gestärkt: Sie bestätigen, dass das Recht auf soziale Sicherheit ein Menschenrecht ist und schließen jegliche Diskriminierung aus. Diese Instrumente haben Vertragscharakter und unterliegen Kontrollverfahren. Damit erfährt die Erklärung eine Aufwertung, die allerdings konkretisiert werden muss.

Diese Prinzipien erhalten in der heutigen Welt noch mehr Gewicht: Sie verleihen der Globalisierung ein menschlicheres Gesicht, sie vereinbaren Innovation und Empathie besser miteinander, sie berücksichtigen die internationale Migration und reagieren positiv auf die höhere Lebenserwartung der Menschen. Die Konkretisierung des Rechts auf soziale Sicherheit ist aus menschlicher und sozialer Sicht unverzichtbar; sie wirkt sich positiv auf Wirtschaft, Produktivität und die Akzeptanz des Wandels aus.

Doch der Hälfte der Weltbevölkerung wird das Recht auf soziale Sicherheit verwehrt! So ist die Umsetzung des Ziels der Allgemeinen Erklärung eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Sie erfordert mehr Solidarität zwischen den Staaten und auf internationaler Ebene. Anlässlich ihres 60jährigen Bestehens ruft uns die Allgemeine Erklärung zu dringlichem Handeln auf.

Prof. Pierre-Yves GREBER, Universität Genf, Schweiz, ehemaliger Präsident des Redaktionsausschusses der Internationalen Revue für Soziale Sicherheit


Region: International
Type: Feature
Themen: Über soziale Sicherheit

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