Asien und Europa sind die beiden wichtigsten Regionen, die diese Wanderbewegungen auslösen. Zwei Drittel dieser Bewegungen erfolgen innerhalb der Regionen selbst. In Europa führen die wichtigsten Bewegungen aus Osteuropa in die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU). Das Ziel der Wanderströme in Asien sind Japan, Hongkong (China), die Republik Korea, Singapur und gewisse Golfstaaten. Lateinamerika und Afrika sind ebenfalls Ursprung einiger wichtiger Wanderbewegungen.
Die verfügbaren Daten (Tabelle 1) bestätigen, dass die Migrationsströme vor allem zwischen Ländern mit geringen Einkommen und Ländern mit hohen Einkommen bestehen. Im Jahr 2000 kamen etwa 130 Millionen Migranten (70 Prozent) aus Ländern mit geringen Einkommen oder niedrigen mittleren Einkommen, während diese Länder selbst nur 40 Prozent der Migranten aufnahmen. Dagegen nahmen Länder mit hohen Einkommen etwa 93 Millionen Migranten auf (50 Prozent) und waren lediglich Ursprung von 19 Prozent der Bewegungen. Wenn man diese Zahlen genauer prüft stellt man fest, dass die Migrationsbewegungen nicht nur in eine Richtung verlaufen: Im gleichen Zeitraum lebten knapp 67 Millionen Migranten aus Ländern mit geringen Einkommen oder niedrigen mittleren Einkommen in einem Land mit gleichem Einkommen.
Zu der Anziehung, die Länder mit hohen Einkommen auf Wanderarbeitnehmer aufgrund der größeren wirtschaftlichen Möglichkeiten ausüben, kommt der durch die rasche Alterung der Bevölkerung dieser Länder gekennzeichnete demografische Wandel hinzu, der seinerseits die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften tendenziell steigert und so die internationalen Migrationsbewegungen verstärkt.
Angesichts dieser Entwicklungen müssen unbedingt die Bedürfnisse in Bezug auf die soziale Sicherheit für diese Migrantengruppen geklärt werden, die im Gastland vor allem in den Sektoren Bau, produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, medizinische Versorgung, Erziehung, Hausangestelltendienste und Landwirtschaft tätig sind. In diesen Sektoren, in denen die Flexibilisierung der Arbeit besonders weit vorangeschritten ist, können viele dieser Migranten, insbesondere wenig qualifizierte Arbeitskräfte, Opfer von Missbrauch und Ausbeutung werden. Immer mehr Frauen gehen alleine ins Ausland und machen heute fast die Hälfte der internationalen Migranten aus. Sie sehen sich mit ganz besonderen Schutzproblemen konfrontiert.
Da im Übrigen die Hindernisse für die Mobilität von Arbeitskräften von einem Land zum anderen immer größer werden, blühen auch illegale Migrationen und Menschenhandel und gefährden Menschen- und Arbeitsrechte der Migranten (ILO, 2006).
Angesichts der Schwierigkeiten einer atypischen Erwerbsbiographie sollte es spezifische Bestimmungen der sozialen Sicherheit für Wanderarbeiter geben, damit sie Zugang zu den Sozialprogrammen ihres Gastlandes finden. Die Neuankömmlinge sind nämlich fern ihrer Ursprungsgemeinde und ihrer traditionellen Hilfsnetze ganz besonders verwundbar. Doch bestehen zahlreiche Hürden, die den Zugang zu den formellen Systemen der sozialen Sicherheit im Gastland häufig um Monate oder sogar Jahre verschieben. Parallel dazu können die von den Migranten in ihren Herkunftsländern oder in früheren Gastländern einbezahlten Beiträge dramatisch herabgestuft oder ganz einfach nicht berücksichtigt werden.
Genau gesagt fallen, wenn man die Herkunfts- und Gastregionen zugleich betrachtet, nur 20 Prozent der Migranten unter bilaterale Abkommen. Knapp 55 Prozent haben bei ihrer Rückkehr Zugang zu Leistungen des Gast- oder Herkunftslandes, aber auf vollkommen unkoordinierte Art, was meist zu Leistungsverlusten führt. Andererseits haben 5 Prozent der Migranten keinen Zugang zu Leistungen des Gastlandes, obwohl ihre Papiere in Ordnung sind. Schließlich wird geschätzt, dass 20 Prozent der Migranten (legale wie illegale) im informellen Sektor arbeiten, was einen begrenzten Zugang zur Übertragung der Sozialleistungen in das Gastland oder bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland bedeutet (Holzmann et al., 2005).
Kasten 1
Der Abschluss bilateraler, regionaler oder multilateraler Abkommen soll es ermöglichen, dass legale Wanderarbeitnehmer und gegebenenfalls auch solche, die illegal da sind, Zugang zu einer Deckung und zu Vorteilen der sozialen Sicherheit haben, und dass Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit übertragbar werden.
Im südlichen Afrika haben zwei Staaten, nämlich Sambia und Malawi, einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, der im Bereich der sozialen Sicherheit umfassend, gelungen und effizient scheint und über die Grenzen hinweg die Zahlung eines ganzen Spektrums von Leistungen der sozialen Sicherheit gewährleistet. Diese Initiative muss als Beispiel gelten, um die Abkommen über die Übertragbarkeit auf andere Länder der Region auszuweiten.
Deutschland und Marokko haben ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, das eine Nicht-Diskriminierungsklausel enthält: Da jeder Deutsche, der im Ausland wohnt, uneingeschränkt eine Rente beziehen kann, steht auch einem Marokkaner, der in sein Land zurückgekehrt ist und vorher Beiträge an das deutsche Rentensystem entrichtet hat, eine volle Rente zu. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern oder Drittländern, mit denen Deutschland kein bilaterales Abkommen geschlossen hat, müssen dagegen eine Reduktion ihrer Rente um 30% hinnehmen, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückgehen.
Quellen : Olivier, 2005; Avato et al., 2009.
Zu diesen Schwierigkeiten kommen die Folgen der Finanzkrise hinzu: Im Kontext allgemein steigender Arbeitslosigkeit zählen Wanderarbeitnehmer zusammen mit ethnischen Minderheiten, jungen und alten Arbeitnehmern und solchen mit einem niedrigen Ausbildungsniveau häufig zu den ersten, die entlassen werden. Andererseits ist auch zu befürchten, dass die sinkenden Einnahmen in den Gastländern der Migranten sich in einer stärkeren Nachfrage nach billigeren Gütern und Dienstleistungen niederschlägt, die ihrerseits wieder die Tätigkeit der Schattenwirtschaft begünstigt, welche Migranten ohne Papiere mehr Möglichkeiten bietet. Migranten, die ihre Stelle verlieren, befinden sich in einer immer unsicheren Lage.
Für Arbeitskräfte exportierende Länder wie Indien, Pakistan und die Philippinen sowie Ekuador, El Salvador und die Länder Osteuropas sind die Folgen der Finanzkrise insbesondere an der Rückkehr von Tausenden von Migranten zu messen (ILO, 2009). Wegen der höheren Nachfrage nach Arbeitslosenleistungen, Wohnungen und Sozialhilfe infolge der Rückwanderungen müssen die Institutionen der sozialen Sicherheit dieser Länder die Einführung dynamischer und innovativer Maßnahmen vorantreiben, um sowohl die Beschäftigung als auch den Sozialschutz für diese Bevölkerungsgruppen zu fördern.
Kasten 2
2009 hat die philippinische Regierung ein neues Projekt gestartet, den Unterstützungsfonds für die Existenzsicherung von Auslandsphilippiner (FELSF), dessen Ziel die Bereitstellung von Krediten von bis zu PHP 50 000 (USD 1 000) für Wanderarbeitnehmer ist, die infolge der Weltwirtschaftskrise heimkehren mussten. Dieser Fonds von einer Milliarde Pesos (USD 20 Millionen) wird vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (DOLE) und der Verwaltung für den Sozialschutz der Arbeitnehmer in Übersee (OWWA) verwaltet und genießt die Unterstützung von staatlichen Kreditinstituten wie der Philippinischen Bank für Entwicklung (DBP) und der Kreditbank der Philippinen (LBP). Seit Mai 2009 hat der Fonds mehr als PHP 73 Millionen (USD 1,5 Millionen) für 1 473 Darlehensanträge ausbezahlt.
Andererseits wurde eine Reihe von Programmen eingeführt, um philippinische Wanderarbeiter bei der Rückkehr in die Heimat zu unterstützen: Berufsausbildung, Beschäftigungs- und Unternehmerhilfen.
Quelle : Newland und Terrazas, 2009.
Angesichts der Herausforderung durch das anhaltende Wachstum der Migrationsbewegungen muss unbedingt auf die spezifischen Bedürfnisse der Wanderarbeitnehmer eingegangen werden. Die IVSS hat deshalb beschlossen, diese Problematik sowohl auf der nächsten Internationalen Forschungskonferenz der sozialen Sicherheit, die vom 29. September bis 1. Oktober 2010 in Luxemburg stattfinden wird, als auch im Rahmen der zukünftigen Strategie zur Ausweitung der Deckung der sozialen Sicherheit zu behandeln, und so die Wanderarbeitnehmer zu einer Prioritätsgruppe zu machen.
Bibliographie
Avato, J.; Koettl J.; Sabates-Wheeler, R. 2009. Definitions, good practices, and global estimates on the status of social protection for international migrants (Social Protection Discussion Paper, No. 0909). Washington, DC, Weltbank.
Holzmann, R.; Koettl, J.; Chernetsky, T. 2005. Portability regimes of pension and health care benefits for international migrants: An analysis of issues and good practices (Social Protection Discussion Paper, No. 00519). Washington, DC, Weltbank.
ILO. 2006. ILO multilateral framework on labour migration: Non-binding principles and guidelines for a rights-based approach to labour migration . Genf. Internationales Arbeitsamt.
ILO. 2009. Tackling the global jobs crisis: Recovery through decent work policies (Report of the Director-General, International Labour Conference, 98th session, report I-A). Genf. Internationales Arbeitsamt.
Newland, K.; Terrazas, A. 2009. Roundtable 2: Migrant integration, reintegration and circulation for development? Session 2.2. Reintegration and circular migration—effective for development? (Journées de la Société Civile (JSC), 3rd Global Forum on Migration & Development (FMMD), Athens, 2-3 November). < http://www.gfmd2009.org/UserFiles/file/RT%202_2%20NEWLAND_TERRAZAS%20paper%20%28EN%29%5B1%5D.pdf> (konsultiert am 15. März 2010).
Olivier, M. 2005. Acceptance of social security in Africa (ISSA Regional Conference for Africa, Lusaka, Zambia, 9-12 August). Genf, Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit.
Sabates-Wheeler, R. 2009. Social security for migrants: Trends, best practice and ways forward (ISSA Project on examining the existing knowledge of social security coverage, Working paper 12). Genf, Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit.
UNDP. 2009. Overcoming barriers: Human mobility and development (Human Development Report, 2009). New York, NY, UNO-Entwicklungsprogramm.