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Eine neue Rentenreform
Land: Ukraine

Ein neues, am 1. Oktober 2011 in Kraft getretenes Rentengesetz mit Verordnungen zur Sicherstellung der Rentenreform sieht die Anhebung des Rentenalters für weibliche Staatsbeamte auf 60 Jahre und für männliche Staatsbeamte auf 62 Jahre sowie die Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre auf 30 Jahre für Frauen und 35 Jahre für Männer vor.

 

Außerdem hebt das Gesetz die Dienstdauer für Militärangehörige allmählich auf 25 Jahre an. Zudem wird jede Sechsmonatsperiode eines Studiums an einer Militärhochschule wie ein Jahr Militärdienst angerechnet.

 

Die Höchstrente wird auf zehn Mindesteinkommen begrenzt und entspricht 7.840 Hryvnia (UAH), ab 1. Dezember dann UAH 8.000.

 

Das Gesetz senkt auch die Lohnobergrenze, die bei der Berechnung der Rentenleistungen von öffentlichen Angestellten verwendet wird, von 90 auf 80 Prozent. Doch die Höchstrente wird auf zehn Mindesteinkommen beschränkt.

 

Für Frauen wird eine dreijährige Übergangsfrist festgesetzt, in der sie sich für das alte oder das neue Rentengesetz entscheiden müssen. Letzteres bietet insbesondere bei einem aufgeschobenen Ruhestand eine höhere Rente. Schiebt eine Person ihren Ruhestand auf, erhöht sich die Rente um 6 Prozent für jedes der ersten fünf Jahre und ab dem sechsten Jahr um 9 Prozent.

 

Der Ärzteschaft, Lehrerschaft und den Angestellten des Sozialwesens wird ein Pauschalbetrag von zehn-mal die rechtmäßige Monatsrente gewährt, wenn sie ihre Berufstätigkeit beenden.

 

Die Rente von öffentlichen Angestellten wird auf der Grundlage des Gehalts bis höchstens UAH 14.400 berechnet.

 

Parlamentsabgeordnete kommen verglichen mit anderen Bürgern nicht länger in den Genuss höherer Rentenleistungen. Sie haben hingegen das Recht, eineinhalb Jahre vor Erreichen des Rentenalters in Rente zu gehen.

 

Bei der Berechnung einer Rentenleistung kann ein Zehntel des Zeitraums, während dessen eine Person arbeitslos und offiziell als arbeitslos gemeldet war, ausgeklammert werden. Bis zum 1. Januar 2016 kann bei der Berechnung der Rente der Lohn von 60 Monaten (fünf Jahren) vor 2000 berücksichtigt werden.

Quelle: http://rus.newsru.ua/finance/04aug2011/pens.html; http://rus.newsru.ua/finance/08jul2011/reformaz.html; http://www.apsf.ru/

Datum des Inkrafttretens: 10.2011

Kategorie: Grundlegende Reform
Zweig: Alter, Invalidität, Hinterbliebene
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