Einheitliches Gesetz für die Ausweitung des Versicherungsschutzes der Mitgliedsstaaten des Golf KooperationsratesIm Bemühen um eine verstärkte Zusammenarbeit hat der Kooperationsrat der Arabischen Staaten des Golfes (Gulf Cooperation Council (GCC)) erkannt, dass die Bürger von GCCStaaten, die außerhalb ihrer Heimatstaaten arbeiten, mehr soziale Sicherheit benötigen. Eine Arbeitsgruppe wurde einberufen, die sich aus Spezialisten der Institutionen der sozialen Sicherheit sowie des Exekutivbüros des Rats der Minister für Arbeit und Soziales der GCCStaaten zusammensetzt.
Diese Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, eine geeignete Option vorzulegen, um die Ziele des Kooperationsrats zu erfüllen. Die Arbeitsgruppe kam nach Prüfung verschiedener Alternativen zum Schluss, dass jeder GCC-Staat selber dafür verantwortlich ist, die Sozialversicherungsdeckung der eigenen Bürger, die in einem anderen GCC-Staat arbeiten, auszuweiten. Dies sollte gemäß den Bestimmungen des damaligen Entwurfs des Einheitlichen Gesetzes für die Ausweitung des Versicherungsschutzes für Bürger von Staaten des GCC, die in anderen Staaten des Kooperationsrats arbeiten, geschehen. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen von allen GCC-Staaten verabschiedet und das Gesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Vollständiger Text: 4 - SaudiArabia-GOSI1.pdf 108,01 kB
Erscheinungsjahr: 2009 Jahr der Umsetzung: 2006 Themen: Ausweitung der Deckung Organisation: Allgemeine Anstalt für Sozialversicherung Land: Saudi-Arabien |
Afrika 2011 - Ergebnisse
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Die IVSS-Preise für Gute Praxis in sozialer Sicherheit 2008-2010
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4-GPA-2010.pdf 542,01 kB
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